Tarif

Volkswagen stellt Arbeitsplätze und Standorte infrage

06.09.2024 | Das Sparprogramm bei Volkswagen verschärft sich zunehmend und führt zu einem offenen Konflikt zwischen VW-Vorstand, Gesamtbetriebsrat sowie IG Metall. Der Vorstand um Markenchef Thomas Schäfer gab am Montag bei einem Treffen mit Führungskräften bekannt, dass das 2023 gestartete Programm zur Verbesserung der Ergebnisse weiter nicht ausreiche. Es seien weitere Einsparungen in Milliardenhöhe notwendig, um zu verhindern, dass die Kernmarke in die Verlustzone gerate, so das Management.

Infolgedessen werden nun deutsche Standorte, der VW-Haustarif sowie die bis Ende 2029 geltende Beschäftigungssicherung infrage gestellt. Letztere seit mehr als 30 Jahren fortgeschriebene Vereinbarung plane das Unternehmen aufzukündigen.  Mehr Infos dazu auf tarifrunde-vw.de...

Daniela und Thorsten erklären den historischen Tabubruch des VW-Vorstands bei Pressekonferenz

Nach dem Ende der Betriebsversammlung im Stammwerk sind Daniela Cavallo und Thorsten Gröger am Mittwoch an Tor Sandkamp vor die Kameras und Mikrophone dutzender Medien getreten. Zur Aufzeichnung der Pressekonferenz auf Zeit Online...

 

Hintergrundinfos

 

Was ist das VW-Gesetz?

Das VW-Gesetz wurde 1960 erlassen, als der ehemalige Staatskonzern privatisiert wurde. Ziel war es, die Aktien breit zu streuen und den beherrschenden Einfluss wirtschaftlicher Machtgruppen zu verhindern.

Was bewirkt das VW-Gesetz?

Das VW-Gesetz begrenzt das Stimmrecht jedes Aktionärs auf maximal 20 Prozent des Grundkapitals. Also auch wenn ein Aktionär einen höheren Anteil erwerben würde, bliebe sein Stimmrecht bei 20 Prozent. Das Land Niedersachsen hält etwa 20,2 Prozent der Stimmrechte und hat damit eine Sperrminorität, da in Aktionärsversammlungen nur mit mindestens 80 Prozent Mehrheit beschlossen werden kann. Das VW-Gesetz sichert dem Bund und dem Land Niedersachsen außerdem zu, dass sie je 2 Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden können, sofern ihnen Aktien des Konzerns gehören. Produktionsstätten dürfen nur errichtet und Standorte nur verlegt werden, wenn der Aufsichtsrat mit Zweidrittel-Mehrheit zustimmt. Damit ist das Land in der Lage, mit den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat Standorte und Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern.

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